Gebühren

Wir haben eine Vereinbarung über die Finanzierung der Kosten mit der Stadt Jena getroffen. Nach dieser Vereinbarung richtet sich das Elternentgelt nach der Gebührensatzung für die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Jena vom 08.11.2006. Die geregelte Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen und Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder entspricht den Vorgaben des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Die Berechnung und der Einzug des Elternentgeltes erfolgt durch die Stadt Jena. Das DRK wird über die Höhe des Entgeltes nicht informiert. Zentrale Berechnungsstelle für das Entgelt ist das Bürgeramt Jena.

Das Essengeld ist an den Träger zu entrichten und wird üblicherweise im Lastschriftverfahren bezahlt. Eine Bargeldzahlung wird ausgeschlossen.

Wichtig:

Neben dem von der Stadt erhobenen Betreuungsentgelt wird vom Träger der Einrichtung zur Umsetzung der Konzeption ein weiteres monatliches Entgelt bis zu max. 15,00 € erhoben.